Politik versagt beim Kinderschutz

von Wolfram Hartmann

Politik versagt beim Kinderschutz

Laut einer im Januar 2024 veröffentlichten Umfrage von Report Mainz  bei knapp 600 Jugendämtern sorgt der Personalmangel immer wieder für eine Gefährdung von Kindern und Jugendlichen. Oft fehlen auch geeignete Plätze, um Kinder in Not unterzubringen.

In vielen Jugendämtern herrscht Personalmangel und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leiden unter Überlastung. Rund 24 Prozent aller antwortenden Jugendämter (ca. 300), also fast jedes vierte, räumten anonym ein, dass es 2023 deshalb zu einer Gefährdung von Kindern beziehungsweise Jugendlichen gekommen sei.

Seit 2012 gibt es ein Bundeskinderschutzgesetz, in dem klare Vorgaben auch zu Hausbesuchen gemacht werden. 2015 gab es eine erste Evaluation und man hat so getan, als ob alles bestens wäre. So schrieb die damalige Familienministerin Schwesig: „Kinderschutz ist untrennbar verbunden etwa mit Beschwerde- und Beteiligungsrechten für Kinder und Jugendliche, aber auch mit guten Unterstützungsangeboten für Familien. Vom Kind aus gedacht, müssen Kinder und Jugendliche insgesamt, also in all ihren Lebensbezügen, gestärkt werden. Denn nur starke Kinder mit starken Rechten können ihre Rechte auch einfordern und durchsetzen. Die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, aber auch Unterstützungsprozesse und Schutzmaßnahmen müssen deshalb noch stärker als bisher am Kind ausgerichtet werden.“

Dem ist ganz offensichtlich nicht so und die erschreckenden Berichte aus den letzten drei Jahren über schwerste Verletzungen des Rechts von Kindern auf körperliche und seelische Unversehrtheit (z.B. Lügde, Wermelskirchen, Bergisch-Gladbach, Münster, Dinslaken) haben immer wieder schlimme Versäumnisse der Jugendämter offengelegt. Auch das 2021 in Kraft getretene Kinder- und Jugendstärkungsgesetz scheint Kinder und Jugendliche aufgrund staatlicher Versäumnisse nicht wirklich zu schützen. Hier gibt es noch viel zu tun und man kann das nicht immer mit Personalmangel entschuldigen. Nach Artikel 6 des Grundgesetzes übt der Staat das Wächteramt über das Kindeswohl aus.

Das DKB fordert, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Vernachlässigung und Gewalt oberste Priorität bei jeglichem politischen Handeln haben muss und die vorhandenen Gesetze auch angewandt werden.

 

Wolfram Hartmann

Back