Unsere Überzeugung

Die Ausgangssituation

Kinder sind Akteure ihres Lebens - von Anfang an. Sie sind kreativ auf dem Weg zu Selbständigkeit, Kompetenz und Verantwortungsbewusstsein. Dabei brauchen sie Unterstützung und Förderung, Erziehung und Bildung. Das ist gesetzlich in Deutschland gut verankert und wird von der UN-Kinderrechtskonvention unterstrichen. 

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung und Bildung von Anfang an. 

Eltern, Gesellschaft und Staat sollen gemeinsam dazu beitragen, dass junge Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten werden. Sie sollen junge Menschen vor Gefahren für ihr Wohl schützen, Benachteiligungen vermeiden oder sogar abbauen. Gesellschaft und Staat sollen dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten und zu schaffen1

Über die Ziele gibt es in Deutschland ein breites Einverständnis; bei der Umsetzung sind wir jedoch nicht hinreichend erfolgreich: 

  • Millionen von Kindern werden in der Bundesrepublik in wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Hinsicht benachteiligt. 
  • In bildungsfernen, sozial benachteiligten, von Armut und Ausgrenzung bedrohten und konfliktreichen familiären Lebensverhältnissen fehlen diesen Kindern nachhaltige Entwicklungsanregungen, um ihre intellektuellen und sozialen Kompetenzen zu entfalten. 
  • Diese Kinder wachsen ohne ausreichende Unterstützung und Förderung, Erziehung und Bildung auf. 
  • Ihnen fehlen liebevolle Zuwendung und sichere Bindungen. 
  • Sie werden häufig nicht ausreichend und regelmäßig einer guten kinder- und jugendmedizinischen Betreuung zugeführt. 
  • Sie werden nicht aufmerksam und zuverlässig vor Gefährdungen geschützt. 
  • Die jungen Menschen, die unter solchen prekären Lebensbedingungen aufwachsen müssen, werden früh in ihrer Entwicklung beeinträchtigt und manche von ihnen traumatisiert. Sie fallen daher nicht selten bereits im Kindergarten mit deutlichen Entwicklungsstörungen auf. Solche Entwicklungsstörungen belasten die jungen Menschen bis in die Jugend und die Erwachsenenzeit hinein.

Eltern brauchen für die Wahrnehmung ihres Erziehungsauftrags den Rückhalt der Gesellschaft. Dazu gehört ein breites Spektrum von Angeboten zur Unterstützung und Hilfe, die bereits in der Schwangerschaft und rund um die Geburt begonnen und dann weitergeführt werden müssen.

Das versäulte gesundheitliche und soziale Hilfesystem, die Kindertagesstätten und Schulen vermögen es derzeit zu wenig, frühe Förder- und Entwicklungsdefizite, die im Wesentlichen sozial bedingt sind, auszugleichen. Den benachteiligten Kindern und Jugendlichen fehlen daher die ihnen zustehenden Entwicklungschancen. Damit ist das Grundrecht aller hier lebender Kinder auf bestmögliche Erziehung und Bildung, zu dem sich die Bundesrepublik durch die Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet hat, nicht für alle gewährleistet.

Die Anzeichen für das Fehlen von Anregung, Unterstützung, Wärme und Aufmerksamkeit sind deutlich und nicht zu übersehen:

  • So steigt die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die auffällig werden und die dann kinder- und jugendärztlich und sozialpsychiatrisch behandelt werden, die zu Klienten sozialpädagogischer und psychologischer Institutionen werden oder deren Auffälligkeit Polizei und Justiz auf den Plan ruft.
  • Auch ist die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die zu Schulverweigerern werden, groß.
  • Etwa 50.000 Jugendliche verlassen jedes Jahr in Deutschland die Schule ohne Hauptschulabschluss und finden dann - wenn überhaupt - nur über kostspielige und wenig wirksame Eingliederungsprogramme ihren Weg ins Berufsleben. Viele von ihnen sind lebenslang von Arbeitslosigkeit bedroht.
  • Vernachlässigt, ohne Anerkennung, mit erheblichen Erziehungs- und Bildungsdefiziten können diese jungen Menschen bei der Gestaltung und Weiterentwicklung unserer Gesellschaft nicht mitwirken, bleiben sie am Rande und haben keine Stimme.

Die Gefahr ist groß, dass die prekären Lebensumstände und die chronische Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungen an die nächste Generation weitergeben werden. 

Diese Kinder und Jugendlichen fehlen aufgrund ihrer nicht entfalteten Talente der Gesellschaft, dem Staat und der Wirtschaft. Sie fehlen uns allen, nicht nur angesichts der absehbaren demografischen Entwicklung. Einen solchen Verlust können wir uns in einem demokratischen Gemeinwesen nicht leisten.

Prinzipiell ist unsere Leitlinie: Jedes Kind hat ein Recht auf Bildung und Teilhabe. Wir alle haben eine Verpflichtung für das Wohl jedes einzelnen Kindes zu sorgen. Wir brauchen seine Kräfte und Begabungen, seine Kreativität und sein Engagement. 

 

Wir können und wollen nicht wegsehen. Wir sagen es laut und fordern: 

„Jedem Kind eine Chance - Nachhaltige Entwicklungsförderung jetzt!“ 

Sozialgesetzbuch VIII - Kinder- und Jugendhilfe, § 1:

„(1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere

1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,

2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen,

3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen,

4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.“