Sondervermögen des Bundes soll auch besserer Kinderbetreuung zugute kommen

Raimund Schmid

 Das Bundesbildungs- und Familienministeriums können ab 2026 mit deutlich höheren Mitteln rechnen, die unter anderem auch für mehr Investitionen in Bildungs- und Chancengleichheit und eine bessere Kindertagesbetreuung verwenden werden sollen.

 Ein solches Investitionspaket haben hatten pädiatrische Organisationen wie die Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin (DGSPJ), der Berufsverband der Kinder- und Jugend*ärztinnen, das Deutsche Kinderbulletin, und die neue AG „Kindesentwicklung- von Anfang an gerecht“ immer wieder gefordert. Das neu ausgerichtete Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) wird damit enorm aufgewertet. Zum einen finanziell, weil dafür ab 2026 Ausgaben in Höhe von rund 14,72 Milliarden Euro und damit 522 Millionen Euro mehr oder ein Plus von 3,7 Prozent im Vergleich zum Regierungsentwurf 2025 veranschlagt sind. Zum anderen strukturell und politisch, da dem Ministerium nun auch der Bereich zugeordnet wird. Hinzu kommen mehr als 6 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen des Bundes für Kindertagesbetreuung und digitale Bildung, die in den folgenden Jahren zur Verfügung stehen.

Die zusätzlichen Mittel kommen ganz unterschiedlichen Zielgruppen zugute. Vor allem sollen davon insbesondere solche Einrichtungen und Familien profitieren, die als benachteiligt gelten und die deshalb ihre Entwicklungspotenziale kaum oder gar nicht ausschöpfen können. Und so sollen die Mittel konkret verteilt werden:

Investitionen in Bildung und Chancengleichheit:

  • Startchancen-Programm: Ab 2026 stehen pro Jahr 1 Milliarde Euro für bundesweit bis zu 4.000 Schulen zur Verfügung – davon 400 Millionen Euro für Investitionen in die Bildungsinfrastruktur und 600 Millionen Euro als Umsatzsteuerfestbeträge zur Umsetzung der Fördermaßnahmen.
  • Im Rahmen des Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK)“ sind für den Bereich frühkindliche Bildung und Digitalisierung zusätzliche Mittel vorgesehen:
    • 3,76 Milliarden Euro von 2026 bis 2029 für Investitionen in die Kindertagesbetreuung
    • 2,25 Milliarden Euro für den Digitalpakt 2.0 zur Verbesserung der digitalen Bildungsinfrastruktur

Ausdrücklich weist das Ministerium darauf hin, dass auch andere Mittel, die bisher schon gerade benachteiligten Kindern zugute gekommen sind, nicht gekürzt oder gar ausgesetzt werden. Dazu zählen insbesondere:

  • Kita-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz

Über dieses Gesetz stellt der Bund den Ländern auch 2026 wieder 1,993 Milliarden Euro zur Verfügung. Damit wird die Verbesserung der Qualität in der Kindertagesbetreuung konsequent fortgeführt.

Kinder- und Jugendplan (KJP)

Dieser Posten wird um 7,5 Millionen Euro aufgestockt und mit 251,3 Millionen Euro auf hohem Niveau fortgeführt.

  • Kinderzuschlag

Die Ausgaben bleiben mit rund 3,4 Milliarden Euro stabil auf hohem Niveau und unterstützen weiterhin Familien mit kleinem Einkommen gezielt.

Für Kinder, die von Alleinerziehenden betreut werden, sind rund 1,3 Milliarden Euro eingeplant (Unterhaltsvorschuss).

Kommentar:

Das ist eine Ansage, die aufhorchen lässt. 3,76 Milliarden € werden künftig über den Etat für Bildung und unabhängig von den Bundesländern zusätzlich – verteilt über 4 Jahre - in die Kitabetreuung fließen. Damit werden insgesamt – wie die neue Familien- und Bildungsministerin Karin Prien vorrechnet –künftig jährlich zwei Milliarden Euro in die Qualität der Kitas fließen. Das zeigt, dass Kitas als Orte Früher Bildung zunehmend mehr ins politische Bewusstsein und Handeln gerückt sind. Das ist auch ein Verdienst solcher Zusammenschlüsse wie dem Bündnis für Kinder- und Jugendgesundheit, dem Deutschen Kinderbulletin oder auch der DGSPJ, die seit Jahren die große Bedeutung früher Bildungsanregung gerade von Kindern aus benachteiligten Familien immer wieder mit Daten belegt und so politisch in den Fokus gerückt haben. Ein weiterer Hoffnungsschimmer ist, dass nun durch die Anbindung des Bildungsressorts ans BMFSFJ Familien- und Bildungspolitiker in gemeinsamen Ausschüssen sitzen und so besser an einem Strang ziehen können. Die strukturellen und finanziellen Voraussetzungen sind also geschaffen worden. Jetzt kommt es - wie so oft - darauf an, ob die Familien- und Bildungspolitiker diese ganzen Mittel auch zielgerecht und sinnvoll einsetzen können. Wenn dies gelänge, wäre das auch eine Entlastung für die Sozialpädiatrie, weil viele Entwicklungs- und Verhaltensstörungen erst gar nicht entstehen würden, die auf die jetzige Chancenungleichheit zurückzuführen sind.-                                                            Raimund Schmid

 

 

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